Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben einen jährlichen Kammerbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Kammerversammlung bestimmt wird (§ 89 Abs. 2 S. 1 Nr. 2. BRAO). Dieser beläuft sich seit 01.01.2023 einheitlich auf 325,00 €; er wird ab 01.01.2024 auf 400,00 € steigen (Beschluss der Kammerversammlung vom 21.04.2023). Näheres kann den Beitragsordnungen entnommen werden.
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Beitragsordnung (ab 01.01.2023) (33,66 KBytes) |
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Beitragsordnung (ab 01.01.2024) (30,43 KBytes) |
Der Beitrag ist am 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres fällig und ohne Aufforderung innerhalb eines Monats auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, zu überweisen, soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt.
Zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs hat die Kammerversammlung in ihrer Sitzung vom 24.04.2015 den Erlass einer gesonderten Umlageordnung beschlossen (§ 89 Abs. 2 S. 1 Nr. 2. BRAO). Sie ist am 01.07.2015 in Kraft getreten und kann in der aktuellen Fassung vom 26.04.2019 hier heruntergeladen werden.
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Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs (594,57 KBytes) |
Die Umlage ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres für den Zeitraum des jeweiligen Kalenderjahres zu bezahlen.
Sie wurde von der Kammerversammlung für das Kalenderjahr 2023 auf 70,00 € und für 2024 auf 74,00 € festgesetzt.
Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren, das sowohl die Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht nachfolgendes Formular zur Verfügung.
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Ermächtigung zur Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats (Kammerbeitrag und ERV-Umlage) (154,64 KBytes) |