Kammerbeitrag und beA-Umlage

Kammerbeitrag

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben einen jährlichen Kammerbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Kammerversammlung bestimmt wird (§ 89 Abs. 2 S. 1 Nr. 2. BRAO). Dieser beläuft sich seit 01.01.2023 einheitlich auf 325,00 €; er wird ab 01.01.2024 auf 400,00 € steigen (Beschluss der Kammerversammlung vom 21.04.2023). Näheres kann den Beitragsordnungen entnommen werden.

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Beitragsordnung (ab 01.01.2023) (33,66 KBytes)
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Beitragsordnung (ab 01.01.2024) (30,43 KBytes)

Der Beitrag ist am 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres fällig und ohne Aufforderung innerhalb eines Monats auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, zu überweisen, soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt.

Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs

Zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs hat die Kammerversammlung in ihrer Sitzung vom 24.04.2015 den Erlass einer gesonderten Umlageordnung beschlossen (§ 89 Abs. 2 S. 1 Nr. 2. BRAO). Sie ist am 01.07.2015 in Kraft getreten und kann in der aktuellen Fassung vom 26.04.2019 hier heruntergeladen werden.

Die Umlage ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres für den Zeitraum des jeweiligen Kalenderjahres zu bezahlen.

Sie wurde von der Kammerversammlung für das Kalenderjahr 2023 auf 70,00 € und für 2024 auf 74,00 € festgesetzt.

Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren, das sowohl die Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht nachfolgendes Formular zur Verfügung.