Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben einen jährlichen Kammerbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Kammerversammlung bestimmt wird (§ 89 Abs. 2 S. 1 Nr. 2. BRAO). Dieser beläuft sich seit 01.01.2024 auf 400,00 € (Beschluss der Kammerversammlung vom 21.04.2023). Näheres kann der Beitragsordnung entnommen werden.
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Beitragsordnung (ab 01.01.2024) (30,43 KBytes) |
Der Beitrag ist am 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres fällig und ohne Aufforderung innerhalb eines Monats auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, zu überweisen, soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt.
Zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs hat die Kammerversammlung in ihrer Sitzung vom 24.04.2015 den Erlass einer gesonderten Umlageordnung beschlossen (§ 89 Abs. 2 S. 1 Nr. 2. BRAO). Sie ist am 01.07.2015 in Kraft getreten und kann in der aktuellen Fassung vom 26.04.2019 hier heruntergeladen werden.
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Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs (594,57 KBytes) |
Die Umlage ist am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres für den Zeitraum des jeweiligen Kalenderjahres zu bezahlen.
Sie wurde von der Kammerversammlung für die Kalenderjahre 2024 und 2025 auf jeweils 74,00 € festgesetzt.
Für eine Teilnahme am Lastschriftverfahren, das sowohl die Umlage als auch den Kammerbeitrag umfasst, steht nachfolgendes Formular zur Verfügung.
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Ermächtigung zur Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats (Kammerbeitrag und ERV-Umlage) (154,64 KBytes) |