Gebühren zur VDB

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg erhebt nach § 3 der Verwaltungsgebührenordnung i.d.F. vom 29.04.2022 folgende Gebühren für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums (Erst-, Ersatz- oder Folgemedium):

Gebühren der DATEV

Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV gesonderte Gebühren in Rechnung.