Allgemeine Informationen zur VDB

Hintergrund für den Einsatz der Vollmachtsdatenbank ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt:

Zum Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer) bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Bamberg über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.

Für die Vollmachtsdatenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Diese wird in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.

Weitere Einzelheiten zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer und der DATEV eG.

Die DATEV hat eine Demo-Version der Vollmachtsdatenbank zur Verfügung gestellt, mit der Interessenten einen Einblick in die Online-Anwendung gewinnen und die Funktionen der VDB ausprobieren und nachvollziehen können. Sie kann auf der Homepage der DATEV geöffnet werden.