Prüfungsinhalte
Zwischenprüfung
Die Inhalte der Zwischenprüfung ergeben sich aus §§ 7 und 17 PO i.V.m. § 6 ReNoPatAusbV. Sie findet in den Prüfungsbereichen Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung statt.
Die Prüfungsinhalte im Einzelnen können den nachfolgenden Zusammenstellungen entnommen werden.
Abschlussprüfung
Die Inhalte der Abschlussprüfung ergeben sich aus §§ 8 Abs. 1, 18 Abs. 1 und 2 PO i.V.m. § 7 ReNoPatAusbV.
Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils sind die Prüfungsbereiche Geschäfts- und Leistungsprozesse, Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Prüfungsinhalte im Einzelnen können den nachfolgenden Zusammenstellungen entnommen werden.
Im weiteren Prüfungsbereich Mandantenbetreuung (§ 7 Abs. 4 ReNoPatAusbV) findet eine mündliche Prüfung statt. Sie besteht aus einem 15-minütigen fallbezogenen Fachgespräch, das mit einer Gewichtung von 15% in die Gesamtnote einfließt (§ 18 Abs. 3 und 4 PO).
Eine Musteraufgabe aus dem Bereich der Zwangsvollstreckung finden Sie hier: