Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Die ReNoPat-AusbV vom 29.08.2014 hatte einige Änderungen hinsichtlich der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zur Folge.

Anders als nach altem Recht werden die Punkte und Noten der schriftlichen Prüfung nicht mehr in der Einladung zur mündlichen Prüfung enthalten sein. Denn zu diesem Zeitpunkt ist die Korrektur der schriftlichen Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Vielmehr teilen die Prüferdelegationen am Ende der mündlichen Prüfung lediglich die mündlichen Einzelergebnisse (Punkte) mit, gegebenfalls auch die schriftlichen, sollten diese bereits bekannt sein. Eine Aussage über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung ist damit jedoch nicht verbunden!

Es werden auch keine Prüfungsbescheinigungen mehr ausgehändigt, weil das Gesamtergebnis der Prüfung erst noch vom Prüfungsausschuss festgestellt werden muss (§ 26 Abs. 1 PO). Dies geschieht in einer gesonderten Notenkonferenz, die erst nach der mündlichen Ergänzungsprüfung stattfinden wird. Die Prüfungsbescheinigungen werden anschließend per Post an jeden Prüfungsteilnehmer versandt (in der Regel Ende Februar bzw. Ende Juli). Mit deren Eingang endet das Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 21 BBiG bzw. § 26 Abs. 5 S. 3 PO – also nicht schon am Tag der mündlichen Prüfung!