Alle wichtigen Informationen zur Prüfungsanmeldung werden von der Rechtsanwaltskammer Bamberg auch im Mitteilungsblatt “RAK-InFORM” und im Newsletter “RAK-InFORMail” veröffentlicht.
Die Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung hat der Ausbildende mit Zustimmung des Auszubildenden schriftlich oder per beA bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg einzureichen; die Teilnehmer aus Umschulungsmaßnahmen sind durch den privaten Bildungsträger mit Zustimmung des Umschülers schriftlich anzumelden (§ 14 Abs. 1 PO). Hierfür sind die nachstehenden Formulare zu verwenden.
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Anmeldung zur Zwischenprüfung (98,38 KBytes) |
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Anmeldung zur Abschlussprüfung (391,89 KBytes) |
Die beizufügenden Unterlagen ergeben sich aus § 14 Abs. 3 und 4 PO. Dies sind insbesondere:
Im Falle der Zwischenprüfung:
soweit sie der Rechtsanwaltskammer noch nicht vorgelegt wurden.
Im Falle der Abschlussprüfung:
Die Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung kann in entsprechender Anwendung von § 126a Abs. 1 BGB auch in elektronischer Form erfolgen. Hierzu ist das Anmeldeformular
Einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen im Falle der elektronischen Anmeldung ebenso:
Für die Zwischenprüfung erhebt die Kammer eine Gebühr von 50,00 €, die mit der Anmeldung fällig wird. Für die Abschlussprüfung ist eine Prüfungsgebühr von 100,00 € zu entrichten; im Falle der Wiederholung ermäßigt sich die Gebühr auf 50,00 €, wenn der Prüfungsbewerber aus der vorangegangenen und nicht bestandenen Prüfung Einzelprüfungsleistungen übernimmt und an der Wiederholungsprüfung nur in höchstens drei Prüfungsfächern teilnimmt.