Nach derzeitigem Stand kann die Abschlussprüfung 2021/II planmäßig durchgeführt werden.
Die Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden selbstverständlich beachtet. Die aktuelle Fassung steht nachfolgend zum Download bereit.
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Bitte beachten Sie auch das nachstehende Hygienekonzept.
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Nähere Einzelheiten zum Schulbetrieb, auch über die einzuhaltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen in den Klassenräumen, im Schulgebäude allgemein und auf dem Schulweg, vor allem die Pflicht zur Tragung einer Mund-Nasen-Bedeckung, erfahren Ausbilder und Auszubildende bei ihrer örtlichen Berufsschule bzw. auf deren Internetseiten.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus informiert unter https://www.km.bayern.de/. Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Unterrichtsbetrieb werden unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html beantwortet.