Bei Problemen oder gravierenden Meinungsverschiedenheiten während der Ausbildungszeit können sich Auszubildende und Ausbilder vertraulich an die Rechtsanwaltskammer wenden.
Ansprechpartner sind in erster Linie die vom Vorstand nach § 76 Abs. 1 BBiG bestellten Ausbildungsberater, die den Versuch unternehmen, Schwierigkeiten in der Ausbildung zu lösen und Fragen zu beantworten bzw. zwischen den Parteien des Ausbildungsverhältnisses zu vermitteln und eine gemeinsame Lösung der Probleme zu erarbeiten. Sie sind wie folgt zu erreichen:
Darüber hinaus stehen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis folgende zwei Schlichtungsausschüsse zur Verfügung, welche die RAK Bamberg gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG eingerichtet hat:
Schlichtungsausschuss Bamberg:
(zuständig für die Landgerichtsbezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof)
Schlichtungsausschuss Würzburg:
(zuständig für die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg)
Die Verfahrensordnung finden Sie hier:
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Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses (248,81 KBytes) |