Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Finanzielle Unterstützung für die “Karriere mit Lehre”

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen, zum Beispiel:

Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700,00 € für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 5.100,00 €. Der Eigenanteil beträgt 20 % der Kosten -höchstens jedoch 180,00 € pro Förderjahr.

Ansprechpartner in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

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