Abschlussprüfung und Prüfungsordnung
Die Abschlussprüfung wird von der Rechtsanwaltskammer abgenommen. Hierzu haben die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg einen gemeinsamen Prüfungsausschuss errichtet.
Grundlagen sind die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin (RechtsfachwPrV) vom 23.08.2001 und die Prüfungsordnung der RAK Bamberg vom 01.12.2021. Sie stehen nachfolgend zum Download bereit.
Weitere Informationen zu den Prüfungsinhalten können der unverbindlichen Orientierungshilfe der Bayerischen Rechtsanwaltskammern entnommen werden.
Zugelassene Hilfsmittel
Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zugelassen:
- Textsammlung „Habersack, Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand
- Beck-Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze
- Beck-Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, SteuerG, Steuergesetze 2
oder
- Beck-Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht
oder
- Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung
oder
- NWB – Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien.
- nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet)
Gebührenbezeichnungen dürfen in den Lösungen nicht abgekürzt werden.
Eine unkommentierte Gebührentabelle sowie ein Kalender werden bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen und/oder Kalender dürfen nicht verwendet werden.
Nicht zugelassen sind:
- Andere Textausgaben als die oben genannten mit Erläuterungen, wie z.B. Beck-Texte dtv BGB, RVG, ZPO, FG und andere.
- Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen
- Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B.
„Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind NICHT erlaubt!
- Farbliche Markierungen, die ein Schema erkennen lassen, (z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen)
- Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittelgebühren, etc.) wie z.B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen
- Handys und Smartphones als Taschenrechner
- Alle internetfähigen Geräte (auch Smart-Watches), die während der Prüfung auszuschalten und in der Tasche zu verstauen sind