Abschlussprüfung und Prüfungsordnung

Die Abschlussprüfung wird von der Rechtsanwaltskammer abgenommen. Hierzu haben die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg einen gemeinsamen Prüfungsausschuss errichtet.

Grundlagen sind die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin (RechtsfachwPrV) vom 23.08.2001 und die Prüfungsordnung der RAK Bamberg vom 01.12.2021. Sie stehen nachfolgend zum Download bereit.

Download
Prüfungsordnung für Rechtsfachwirte (79,47 KBytes)

Weitere Informationen zu den Prüfungsinhalten können der unverbindlichen Orientierungshilfe der Bayerischen Rechtsanwaltskammern entnommen werden.

Zugelassene Hilfsmittel

Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zugelassen:

Gebührenbezeichnungen dürfen in den Lösungen nicht abgekürzt werden.

Eine unkommentierte Gebührentabelle sowie ein Kalender werden bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen und/oder Kalender dürfen nicht verwendet werden.

Nicht zugelassen sind: