Satzungsversammlung

Die Satzungsversammlung ist das sog. Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin angesiedelt ist (§ 191a Abs. 1 BRAO). Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO).

Die BORA enthält in Ergänzung zu der vom Gesetzgeber erlassenen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Regelungen zu den anwaltlichen Pflichten bei der Berufsausübung. In der FAO sind die Voraussetzungen und das Verfahren zum Erwerb des Fachanwaltstitels festgelegt. Die aktuellen Fassungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Satzungsversammlung besteht aus den gewählten, stimmberechtigten Vertretern der regionalen Rechtsanwaltskammern und deren Präsidentinnen bzw. Präsidenten als Mitglieder ohne Stimmrecht (§ 191a Abs. 4 BRAO). Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder bemisst sich für jede Regionalkammer nach der Anzahl der Kammermitglieder. Für je angefangene 2.000 Kammermitglieder ist ein Mitglied der Satzungsversammlung zu wählen (§ 191b Abs. 1 BRAO). Die RAK Bamberg mit rund 2.700 Mitgliedern entsendet somit zwei stimmberechtigte Vertreter in die Satzungsversammlung. Diese werden alle vier Jahre aus dem Kreis der vorgeschlagenen Mitglieder in geheimer und unmittelbarer Wahl durch Briefwahl oder elektronische Wahl bestimmt (§ 191b Abs. 2 BRAO). Die Mitglieder der Satzungsversammlung sind ehrenamtlich tätig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Wahl zur Satzungsversammlung 2023

Im März 2023 fand die Neuwahl der beiden stimmbererechtigten Vertreter der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis ist im Mitteilungsblatt “RAK-InFORM” Nr. 252 von Juni 2023 veröffentlicht.

Von 2.672 wahlberechtigten Kammermitgliedern gaben 273 fristgerecht ihre Stimme ab, was einer Wahlbeteiligung von 10,21 % entspricht. 267 Stimmen waren gültig. Gewählt wurden:

Ihre Amtszeit begann am 01.07.2023 und endet am 30.06.2027.