Auf dem Weg zum Volljuristen ist nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung (Referendarexamen) ein etwa zweijähriger Vorbereitungsdienst, das sog. (Rechts-) Referendariat, zu absolvieren, der mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Assessorexamen) endet. Dort erlangen die Anwärter die Befähigung zum Richteramt (§ 5 Abs. 1 DRiG), die auch für die Tätigkeit als Rechtsanwalt (§ 4 S. 1 BRAO) bzw. Syndikusrechtsanwalt (§ 46a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BRAO) qualifiziert.
Alles Wissenswerte zur Anwaltsausbildung im Rahmen des Referendariats können Sie unter folgenden Stichworten abrufen:
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz in seiner Broschüre „Referendarzeit in Bayern“ veröffentlicht. Diese steht hier zum Download zur Verfügung:
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Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 11.08.2017 (Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung) finden Sie hier:
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Zudem darf auf die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz verwiesen werden.